Wir lösen Ihren Konflikt

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einer

  • außergerichtlichen,
  • nicht öffentlichen,
  • Zeit und Kosten sparenden Lösung

Ihres Baukonflikts und erarbeiten mit Ihnen alternative Möglichkeiten der dauerhaften Bereinigung von Differenzen.

Dr. Claudia Zimmermann-Ganahl und DI Johannes Schmidt

Die Entwicklung, Planung und Ausführung eines Bauprojekts ist ein komplexes Unternehmen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Viele Projektbeteiligte mit unterschiedlichen Interessen müssen ihre Leistungen zumeist unter Zeit- und Kostendruck erbringen. Hohe technische und rechtliche Anforderungen sind zu erfüllen. Damit ist ein hohes Konfliktpotenzial verbunden.

Planungs- oder Baumängel, Verzug oder Kostenüberschreitungen sind Probleme, die während der Projektabwicklung häufig ungelöst bleiben. 

Die Folgen der Leistungsabweichungen sind in der Regel nachträgliche, zeit- und kostenintensive, persönliche und nicht selten gerichtliche Auseinandersetzungen.

An wen richtet sich unser Angebot?

  • Baufrauen und -herren – private, öffentliche oder gewerbliche
  • Planende – Architektinnen, Bauingenieure, Fachplanerinnen und Baumeister
  • Ausführende – Baumeister, Fachgewerke, Handwerkerinnen
  • Behörden – Stadtmagistrat, Bauämter von Gemeinden, Arbeitsinspektorat, Bundesdenkmalamt, Kommunalbetriebe usw.
  • Nachbarn, Interessentinnen- oder sonstige Bürgergruppen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Versicherungen usw.

Haben Sie ein Problem in einem der folgenden Bereiche?

  • Bautechnische Mängel:
    Vertraglich vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte technische Eigenschaften wurden nicht oder nur unvollständig erreicht.
  • Planungsmängel:
    Die Projektziele, Vorgaben und Wünsche des Bauherrn wurden nicht oder nur teilweise berücksichtigt.
  • Kostenüberschreitungen:
    Ein Kostenrahmen oder Kostengrenzen wurden vereinbart, jedoch überschritten.
  • Keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen
  • Mündliche Vereinbarungen oder unklare Verträge
  • Missverständnisse oder gestörte Kommunikation
  • Verzug:
    Vereinbarte Zwischentermine oder der Fertigstellungstermin wurden nicht eingehalten.
  • Rechts- oder Gesetzesverletzung:
    Rechtliche Bestimmungen oder Gesetzesvorgaben wurden verletzt.